Satzung des Familien-Sportbundes Minden e. V. PDF Drucken E-Mail
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Satzung des Familien-Sportbundes Minden e. V.
§ 2 Zweck und Ziele
§ 3 Mitgliedschaft
§ 4 Erwerb der Mitgliedschaft
§ 5 Pflichten und Rechte der Mitglieder
§ 6 Beendigung der Mitgliedschaft
§ 7 Organe
§ 8 Die Hauptversammlung
§ 9 Der Vorstand
§ 10 Finanzen
§ 11 Jugendarbeit
§ 12 Geländewart
§ 13 Änderung der Satzung und Jugendordnung
§ 14 Auflösung
§ 15 Allgemeine Bestimmungen
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§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr und Verbandszugehörigkeiten

  1. Der Verein führt den Namen "Familien-Sportbund Minden e.V.", abgekürzt "FSB Minden e.V.".
  2. Er hat seinen Sitz in Minden und ist bei dem dortigen Amtsgericht unter der Nr. 395 in das Vereinsregister eingetragen.
  3. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
  4. Er ist Mitglied nachstehender Verbände:
    - Deutscher Verband für Freikörperkultur e.V. (DFK), angeschlossen dem Deutschen Sportbund (DSB)
    - Familien-Sportgemeinschaft e.V., Landesverband Nordrhein-Westfalen (FSG), angeschlossen dem Landessportbund Nordrhein-Westfalen (LSB)
    - Kreissportbund Minden-Lübbecke e.V.
    - Stadtsportverband Minden e.V.
    - darüber hinaus Mitglied der nach der Satzung notwendigen Sportfachverbände (DTB)
    - Wiehengebirgs-Verband e. V.
    FSB-Logo
  5. Das Vereinszeichen ist oben abgebildet.


 

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