Satzung des Familien-Sportbundes Minden e. V.
- Satzung des Familien-Sportbundes Minden e. V.
- § 2 Zweck und Ziele
- § 3 Mitgliedschaft
- § 4 Erwerb der Mitgliedschaft
- § 5 Pflichten und Rechte der Mitglieder
- § 6 Beendigung der Mitgliedschaft
- § 7 Organe
- § 8 Die Hauptversammlung
- § 9 Der Vorstand
- § 10 Finanzen
- § 11 Jugendarbeit
- § 12 Geländewart
- § 13 Änderung der Satzung und Jugendordnung
- § 14 Auflösung
- § 15 Allgemeine Bestimmungen
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§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr und Verbandszugehörigkeiten
- Der Verein führt den Namen "Familien-Sportbund Minden e.V.", abgekürzt "FSB Minden e.V.".
- Er hat seinen Sitz in Minden und ist bei dem dortigen Amtsgericht unter der Nr. 395 in das Vereinsregister eingetragen.
- Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
- Er ist Mitglied nachstehender Verbände:
- Deutscher Verband für Freikörperkultur e.V. (DFK), angeschlossen dem Deutschen Sportbund (DSB)
- Familien-Sportgemeinschaft e.V., Landesverband Nordrhein-Westfalen (FSG), angeschlossen dem Landessportbund Nordrhein-Westfalen (LSB)
- Kreissportbund Minden-Lübbecke e.V.
- Stadtsportverband Minden e.V.
- darüber hinaus Mitglied der nach der Satzung notwendigen Sportfachverbände (DTB)
- Wiehengebirgs-Verband e. V.
- Das Vereinszeichen ist oben abgebildet.
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